Haftplichtversicherung
Wird ein Mensch durch ein Pferd geschädigt, geht es im Wesentlichen um die Haftungsfrage. Nicht selten wird dann um hohe Schadenssummen diskutiert: Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist jedem Pferdehalter zu empfehlen. Bricht ein Pferd aus und läuft auf die Straße, wird von einer typischen Tiergefahr ausgegangen. Ist ein auf der Straße stehendes Pferd sogar Auslöser eines Verkehrsunfalls, hat sich die typische Tiergefahr verwirklicht - der Tierhalter muss für alle entstandenen Schäden haften.
Gleiches gilt übrigens auch für einen Pferdetritt, der gravierende Verletzungen nach sich ziehen kann, oder dann, wenn es zu einem ungewollten Deckakt kommt: Der Halter des ausschlagenden oder deckenden Tieres haftet für die Folgen.Jeder, der ein Tier hält, unterliegt der sogenannten Tierhalterhaftung, festgeschrieben im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer ein Pferd hält, schafft damit eine legale Gefahrenquelle, da sich die typische Unberechenbarkeit seines Tieres jederzeit realisieren kann.