Tiergestützte Therapie
17.08.2021

Tiergestützte Therapie

Der Einsatz von Tieren zur Unterstützung von Heilungsprozessen findet immer höheren, positiven Zuspruch. Rechtsanwältin Dr. Birgit Schröder zu den rechtlichen Ansprüchen tierischer Therapiehelfer. Die bekanntesten, tierischen Gesundungshelfer dürften Therapiehunde sein: Sie finden sich als Medium in der Krankenbehandlung, Pädagogik und Sozialarbeit. Ihre Einsatzgebiete reichen vom Kindergarten bis zum Pflegeheim.

Alternative Behandlungsverfahren

Tiere sprechen menschliche Emotionen auf verschiedenen Ebenen an: Direkt und unverfälscht können sie so innere Prozesse sichtbar machen. Die Kontaktaufnahme zum Menschen kann auf drei verschiedenen Ebenen stattfinden: auf der "Beobachtungsebene" (genaues Beobachten des Tieres und Reflektieren), auf der "Kontaktebene" (Kontaktaufnahme zum Tier durch Streicheln/Berührungen) und auf der "Selbstaktivitätsebene" (zur Erhöhung des Selbstwertgefühls).Erreicht werden kann so etwa ein Aufbau von sozialen Kontakten, das Zulassen von Körperkontakt, das Training der Grob- und Feinmotorik durch Freude an Bewegung, die Förderung der sensomotorischen Wahrnehmung, der Abbau motorischer Unruhezustände, die Förderung von Kreativität und Phantasie, ein allgemeiner Motivationsaufbau sowie Entspannung.


Recht des Therapietieres

Die "Prager Richtlinien zum Einsatz von Tieren bei tiergestützten Aktivitäten und Therapie" haben bestimmte Grundsätze aufgestellt, um dem Tier und seinen Bedürfnissen in allen Lagen gerecht zu werden. So dürfen ausschließlich Tiere eingesetzt werden, die durch Methoden der positiven Verstärkung ausgebildet wurden und artgerecht untergebracht und betreut werden. Auch müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, damit die eingesetzten Tiere keinen negativen Einflüssen ausgesetzt sind.Der die Geduld verliert und sofort frustriert und gestresst ist, wenn seine Bedürfnisse nicht sofort erfüllt werden. Das ist für Tier und Mensch nicht schön und macht das Zusammenleben schwierig.Der Einsatz von Tieren in helfender bzw. therapeutischer Funktion muss in jedem Einzelfall begründete Erfolgsaussichten haben. Dabei gilt es, die Einhaltung von Mindestvoraussetzungen zu garantieren, und zwar im Hinblick auf Sicherheit, Risiko-Management, körperliches und psychisches Wohlbefinden, Gesundheit, Vertraulichkeit sowie Entscheidungsfreiheit.Ein angemessenes Arbeitspensum, eine eindeutig auf Vertrauen ausgerichtete Aufgabenverteilung sowie Kommunikations- und Ausbildungsmaßnahmen sollten für alle beteiligten Personen klar definiert sein.


Therapien und der Leistungskatalog

Nicht nur Hunde, auch Katzen, Ponys oder Pferde und sogar Lamas, Eulen oder Meerschweinchen finden in der tiergestützten Therapie ein Wirkungsfeld. Jedes Tier, das bei einem Patienten positive Emotionen wecken kann, ist willkommen - und das ganz ohne Risiken und Nebenwirkungen!Die Kosten für tiertherapeutische Angebote werden in der Regel leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, obwohl viele aktuelle Studien bereits deren positive Wirksamkeit belegt haben. Auch private Krankenkassen wägen ganz nach konkretem Einzelfall ab, ob sie einen Zuschuss zu den Kosten, die etwa bei einer Reittherapie für Kinder und Jugendliche auflaufen, geben. Wer noch einmal genau nachlesen möchte, findet hier die entsprechenden Informationen: www.iemt.ch/deu/pressemitteilungen/aktuelle-medienmitteilungen/170-die-prager-iahaio-richtlinien