Voraussetzung Erbfähigkeit
So schön die Vorstellung für manch Tierhalter auch sein mag, ganz so einfach ist die Umsetzung nicht. Um zu erben, müsste ein Tier "erbfähig" sein. Erbfähig ist aber nur, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Demnach sind alle natürlichen Personen erbfähig, nicht aber Sachen. Tiere sind zwar keine Sachen, werden rechtlich aber so behandelt. So festgelegt im Bürgerlichen Gesetzbuch. Entsprechend sind sie nicht erbfähig dürfen aber sehr wohl vererbt werden, da sie genau wie andere Gegenstände zum Nachlass gehören.Im Testament niedergeschriebene Formulierungen wie "mein Hund erbt mein Vermögen" oder "ich vermache alles den Tieren" sind nicht wirksam. Wer sein Tier im letzten Willen trotzdem als Erbe einsetzt, riskiert, dass dieser nicht wirksam wird. In der Folge erben dann die gesetzlichen Verwandten.Erben mit Auflagen