Genehmigungspflicht
Rechtlich handelt es sich bei einem Teich um eine bauliche Anlage, für die abhängig von Größe, Tiefe und vom Bundesland eine Baugenehmigung erforderlich sein kann. In den meisten Bundesländern ist eine Genehmigung ab einem Teichvolumen von 100 Kubikmetern oder einer Teichtiefe von mehr als zwei Metern erforderlich.
Die im Handel angebotenen Fertigteiche sowie kleine Folienteiche sind also im Allgemeinen nicht genehmigungspflichtig. Eine einheitliche bundesweite Regelung gibt es beim Thema Teichbau jedoch nicht. Teichbauer sind daher gut beraten, sich vor dem ersten Spatenstich bei ihrer Gemeinde über die regionale Gesetzesgrundlage zu informieren. Auskunft gibt die zuständige Baubehörde. Diese informiert auch, ob ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss.