Auch wenn ein Haustier die soziale Kompetenz von Kindern fördert - die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen. So sollten unter anderem diese Fragen vor der Anschaffung besprochen und beantwortet werden: Welches Tier soll es sein, wer kümmert sich, wie kann es artgerecht gehalten werden?
Tierisches Eigentum
Jeder Tierhalter ist verpflichtet, die artgerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege für sein Tier sicherzustellen. Auch wenn Kindern ein Tier "gehört" - verantwortlich im Rechtssinn für Hund, Katze oder Nagetier sind die Erwachsenen.Das zeigt sich schon im Alltag, wenn es um die Frage geht, wer den Hamsterkäfig reinigt oder bei Regen mit dem Hund Gassi geht. Wenn Marie oder Max sich standhaft weigern, den eigentlich ihnen zugeteilten Pflichten nachzukommen, müssen eben Mama oder Papa einspringen.Wie sieht es aus, wenn ein Jugendlicher allein und ohne Absprache mit den Eltern ein Tier gekauft hat und mit diesem freudestrahlend vor der Tür steht? Muss die Schlange dann wirklich in Ihr Zuhause einziehen? Rein rechtlich gilt nach § 11c des Tierschutzgesetzes: Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, nicht abgegeben werden. Diesen Hinweis werden Sie selbstverständlich auch in jedem DAS FUTTERHAUS-Markt erhalten. So ungewöhnlich es zunächst klingen mag: Ein Kaufvertrag über ein Tier wird in der Rechtsprechung genauso behandelt wie ein Kaufvertrag über ein Handy oder ein Fahrrad.
Elterliche Einwilligung
Geht es beispielsweise um die Anschaffung einer netten Natter, brauchen Minderjährige eine Einwilligung durch ihre gesetzlichen Vertreter, meist also der Eltern. Selbst wenn das Tier bereits vom Minderjährigen gekauft wurde: Ohne Einwilligung der Eltern ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam und könnte jederzeit rückgängig gemacht werden. Sind die Eltern mit dem Tierkauf einverstanden, weil auch sie die Schlange bereits ins Herz geschlossen haben, können sie den Kaufvertrag natürlich nachträglich genehmigen. Dann wird er wirksam. Gleiches gilt übrigens auch, wenn der Nachwuchs ohne elterliche Zustimmung einen Hamster von einem Klassenkameraden erwirbt:
Verschiedenes Rechtliches
Egal, ob sich ein erboster Nachbar von Bellen, Jaulen oder Vogelgezwitscher gestört oder einfach nur unwohl fühlt, weil im Nebenhaus ein Terrarium mit Krabbeltieren steht: Kommt es zum Streit, sind nicht die minderjährigen "Tierbesitzer", sondern immer die volljährigen Erziehungsberechtigten Ansprechpartner und im Zweifel auch Streitgegner. Sohn oder Tochter brauchen sich also auf keinerlei Diskussion im Hausflur einzulassen.Besonderes Augenmerk sollte auch dem Gassigang von Kind und Hund gewidmet werden: Tiere sind im Straßenverkehr nur dann zugelassen, wenn sie von Personen begleitet werden, die zuverlässig auf sie einwirken können.Ob ein Kind das kann, lässt sich nicht immer pauschal beantworten und obliegt letztendlich der richtigen Einschätzung des Erziehungsberechtigten.