Stall- und Meldepflicht
Neben der Stallpflicht für Tiere gewerblicher Geflügelhalter gilt im Falle eines Ausbruchs von H5N8 auch für private Halter von gackerndem und schnatterndem Federvieh die Stallpflicht. Wer Hühner, Enten, Gänse oder anderes Geflügel sein Eigen nennt, muss dieses unverzüglich an amtlicher Stelle melden.Im Falle eines Auftretens der Vogelgrippe dürfen die Tiere bis zum amtlich festgesetzten Termin nicht aus den betroffenen Gebieten herausgebracht werden. Erkundigen Sie sich dazu beim für Ihren Wohnort zuständigen Amt.